05.05.2020
Aus der Berliner Zeitung
Verdienstausfall: Eltern bekommen Entschädigung
Sorgeberechtigte, die Kinder betreuen mussten, können für die verdienstlose Zeit nun Geld vom Senat fordern.
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Der Senat hat erstaunlich lange dafür gebraucht, die nötigen Formulare für Verdienstausfall wegen Kinderbetreuung bereitzustellen. Die Gesetzesänderungen gelten bereits seit mehr als einem Monat, in anderen Bundesländern ist es schon seit Wochen möglich, die Entschädigung zu beantragen. Die CDU kritisierte das Tempo: Viele Unternehmen seien für ihre Angestellten in Vorleistung gegangen, ohne die Möglichkeit zu haben, die Entschädigung zu beantragen, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Cornelia Seibeld. „Es trifft genau die Unternehmen, die ihre Mitarbeiter weder entlassen noch in Kurzarbeit geschickt haben, das finde ich besonders ärgerlich“, so Seibeld.
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