
Liebe Bürgerinnen und Bürger in Lichterfelde und Lankwitz,
das Abgeordnetenhaus und die BVV haben sich jeweils am 27.10.2011 konstituiert.
Ich bin in den Ausschuß für Verfassungsschutz und den Ausschuß für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz und Geschäftsordnung gewählt worden. Ebenso bin ich nunmehr erneut Beisitzerin im Präsidium des Berliner Abgeordnetenhauses.
Weiterhin bin ich zur 1. stellvertretenden Vorsitzenden der CDU-Fraktion im AGH gewählt worden.
Ich hoffe, ich kann mit meiner Arbeit sowohl im Abgeordnetenhaus als auch im Wahlkreis das Vertrauen rechtfertigen, daß Sie in mich gesetzt haben und in den kommenden Jahren auch diejenigen überzeugen, die mich noch nicht gewählt haben.
Sie können mich bei einer erfolgreichen Arbeit im Wahlkreis unterstützen, indem Sie mich über aktuellen Probleme und Themen im Wahlkreis auf dem laufenden halten. Sie erreichen mich nach wie per mail (cornelia.seibeld@berlin.de) oder unter 030/897 30 89 50. Zusätzlich werde ich in den kommenden Wochen meine regelmäßige Bürgersprechstunde wieder anbieten.
Beste Grüße
Ihre Cornelia Seibeld
Cornelia Seibeld, MdA
(Ortsvorsitzende CDU Lilienthal)
05. März 2009
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SEIBELD: GESETZ VON JUSTIZSENATORIN ZU HANDYBLOCKERN KOMMT ZU SPÄT – FORDERUNG DER CDU-FRAKTION LIEGT SEIT LANGEM VOR Die rechtspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Cornelia SEIBELD, erklärt: „Das Vorhaben von Justizsenatorin von der Aue, in allen Berliner Gefängnissen durch Handyblocker das Telefonieren von illegal eingebrachten Mobiltelefonen zu unterbinden, ist zu begrüßen. Dass das Gesetz erst jetzt erlassen wird, zeigt jedoch wieder einmal, dass Frau von der Aue nicht in der Lage ist, umgehend ihrer Verantwortung nachzukommen und Sicherheitslücken zu schließen. Dabei ist das Problem lange bekannt. Nach den Überwürfen, auch von Mobiltelefonen, in der Jugendstrafanstalt Berlin vor einem Jahr hatten wir daher sofort reagiert und den Einsatz von Handy-blockern gefordert. Einen Gesetzentwurf haben wir dann im September 2008 vorgelegt. Der Entwurf orientiert sich an einer entsprechenden Regelung des Landes Baden- Württemberg und stellt klar, dass Strafgefangenen der Besitz und Betrieb von Mobiltelefonen auf dem Gelände von Justizvollzugsanstalten untersagt ist. Zudem wird eine rechtliche Grundlage geschaffen, um zukünftig den Mobilfunkverkehr auf dem Gelände der Berliner Haftanstalten durch Handyblocker grundsätzlich zu verbieten. Die Sicherheitslücke, die durch den Mobilfunkverkehr in Justizvollzugsanstalten klafft, muss umgehend geschlossen werden. Denn Telefonüberwachungsmaßnahmen der Polizei belegen, dass Gefangene aus Justizvollzugsanstalten heraus mit illegal eingebrachten Mobiltelefonen die Begehung von Straftaten planen. Wie die Überwürfe in der Jugendstraf-anstalt Berlin zeigen, ist es außerdem möglich, Fluchten oder das Einschleusen von Gegenständen vorzubereiten. Auch das rechtswidrige Anrufen von Gefangenen durch Personen außerhalb der Anstalt wird mit einem Verbot von Mobilfunktelefonen unterbunden.“ |
04.03.2009 Presseerklärung: Handyblocker
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