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Sie sind hier: Startseite 22.10.2009 Presseerklärung: Senat lehnt Volksbegehren ab

Cornelia Seibeld MdA

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger in Lichterfelde und Lankwitz,

das Abgeordnetenhaus und die BVV haben sich jeweils am 27.10.2011 konstituiert.

Ich bin in den Ausschuß für Verfassungsschutz und den Ausschuß für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz und Geschäftsordnung gewählt worden. Ebenso bin ich nunmehr erneut Beisitzerin im Präsidium des Berliner Abgeordnetenhauses.

Weiterhin bin ich zur 1. stellvertretenden Vorsitzenden der CDU-Fraktion im AGH gewählt worden.

Ich hoffe, ich kann mit meiner Arbeit sowohl im Abgeordnetenhaus als auch im Wahlkreis das Vertrauen rechtfertigen, daß Sie in mich gesetzt haben und in den kommenden Jahren auch diejenigen überzeugen, die mich noch nicht gewählt haben.

Sie können mich bei einer erfolgreichen Arbeit im Wahlkreis unterstützen, indem Sie mich über aktuellen Probleme und Themen im Wahlkreis auf dem laufenden halten. Sie erreichen mich nach wie per mail (cornelia.seibeld@berlin.de) oder unter 030/897 30 89 50. Zusätzlich werde ich in den kommenden Wochen meine regelmäßige Bürgersprechstunde wieder anbieten.

 

 

Beste Grüße
Ihre Cornelia Seibeld
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Cornelia Seibeld, MdA
(Ortsvorsitzende CDU Lilienthal)

Seibeld: Die Tricksereien gehen weiter - Senat lehnt Volksbegehren zu Wasserverträgen nach wie vor ab

Die Rechtsexpertin und verbraucherschutzpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Cornelia SEIBELD, erklärt:

„Das Verfassungsgericht hat am 6. Oktober die Nichtzulassung des Volksbegehrens zur Offenlegung der Verträge zum Teilverkauf der Berliner Wasserbetriebe für verfassungswidrig erklärt. Die nächste Stufe des Volksbegehrens kann damit beginnen. Aber: Trotz der eindeutigen Rechtslage lehnt der Senat nach wie vor das Volksbegehren als im Ergebnis nicht juristisch haltbar ab. Damit prescht der Senat an einem Punkt vor, an dem gerade nach der jüngsten Entscheidung Zurückhaltung angebracht wäre. Dem Senat ist offenbar jedes Mittel Recht, um das ungeliebte Volksbegehren zu torpedieren.

Foto von Cornelia Seibeld
Zwar hat Rot-Rot der Verfassungsänderung 2006, die eine Senkung der Hürden für Volksbegehren vorsah, und der Änderung des Abstimmungsgesetzes 2008, Volksbegehren nicht mehr im Vorfeld umfassend auf die Vereinbarkeit von Recht und Gesetz zu prüfen, zugestimmt. Durch den wiederholten zweifelhaften Umgang des Senats mit der direkten Demokratie drängt sich jedoch immer mehr die Vermutung auf, dass Volksbegehren nur pro forma eingeführt wurden. Eine tatsächliche Einflussnahme der Menschen ist anscheinend unerwünscht und soll auf jeden Fall verhindert werden.
Wir fordern SPD und Linke auf, nicht nur in der Opposition für mehr Demokratie zu kämpfen und die entsprechenden Gesetzesänderungen mitzutragen, sondern auch in der Regierung. Dann zeigt sich erst, wie ernst es den politisch Verantwortlichen wirklich ist. Aber statt Glaubwürdigkeit und Respekt vor dem Volkswillen bietet der Senat nichts als Hütchenspielertricks.“

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© Cornelia Seibeld 2012, Website von Bernhard Lücke