
Liebe Bürgerinnen und Bürger in Lichterfelde und Lankwitz,
das Abgeordnetenhaus und die BVV haben sich jeweils am 27.10.2011 konstituiert.
Ich bin in den Ausschuß für Verfassungsschutz und den Ausschuß für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz und Geschäftsordnung gewählt worden. Ebenso bin ich nunmehr erneut Beisitzerin im Präsidium des Berliner Abgeordnetenhauses.
Weiterhin bin ich zur 1. stellvertretenden Vorsitzenden der CDU-Fraktion im AGH gewählt worden.
Ich hoffe, ich kann mit meiner Arbeit sowohl im Abgeordnetenhaus als auch im Wahlkreis das Vertrauen rechtfertigen, daß Sie in mich gesetzt haben und in den kommenden Jahren auch diejenigen überzeugen, die mich noch nicht gewählt haben.
Sie können mich bei einer erfolgreichen Arbeit im Wahlkreis unterstützen, indem Sie mich über aktuellen Probleme und Themen im Wahlkreis auf dem laufenden halten. Sie erreichen mich nach wie per mail (cornelia.seibeld@berlin.de) oder unter 030/897 30 89 50. Zusätzlich werde ich in den kommenden Wochen meine regelmäßige Bürgersprechstunde wieder anbieten.
Beste Grüße
Ihre Cornelia Seibeld
Cornelia Seibeld, MdA
(Ortsvorsitzende CDU Lilienthal)
08. Dezember 2009
„Der 1. Berliner Verbraucherschutzmonitor ist nicht nur eine gute Übersicht über die Forderungen
der Berlinerinnen und Berliner für eine gute Verbraucherschutzpolitik. Er ist zugleich ein deutliches Signal an den Senat, wo er seine eigenen Aktivitäten für den
Verbraucherschutz unbedingt verstärken muss.
Das geht über die Einführung eines einheitlichen Kennzeichnungssystem bei der Lebensmittelkontrolle, über einen besseren Lärmschutz bis hin zu einem störungsfreien öffentlichen
Nahverkehr und zu einer zufriedenstellenden Müllentsorgung. Hier gibt es überall noch große
Defizite, die zu beheben einzig und allein der Senat zu verantworten hat. Gleichzeitig wird deutlich, dass die Verbraucherschutzzentrale für die Hauptstädter in Sachen Verbraucherschutz von allergrößter Bedeutung ist. Dem muss der Senat im wahrsten Sinne
des Wortes mehr Rechnung tragen, weil die finanzielle Ausstattung bei immer größer
werdenden Aufgaben seit Jahren nur das Kerngeschäft abdecken kann. Dadurch kann die Verbraucherschutzzentrale zum Nachteil der Verbraucher ihre Möglichkeiten nicht voll
entfalten.
Was die Forderung nach einer Nährwert-Kennzeichnung von Lebensmitteln betrifft, so ist dies die Sache des Bundes. Hier bin ich sicher, dass die Bundesregierung eine praktikable Lösung
auf der Grundlage des „1 plus 4“- Modells vorlegen wird. Dieses Modell ist für die Verbraucher
von größerem Informationswert als andere Modelle, weil neben dem Brennwert (Energiegehalt) auch der Gehalt an Zucker, Fett, Salz und gesättigten Fettsäuren in
verständlichen Symbolen wiedergeben wird.“
08.12.2009 Presseerklärung: Verbraucherschutzmonitor
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