
Liebe Bürgerinnen und Bürger in Lichterfelde und Lankwitz,
das Abgeordnetenhaus und die BVV haben sich jeweils am 27.10.2011 konstituiert.
Ich bin in den Ausschuß für Verfassungsschutz und den Ausschuß für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz und Geschäftsordnung gewählt worden. Ebenso bin ich nunmehr erneut Beisitzerin im Präsidium des Berliner Abgeordnetenhauses.
Weiterhin bin ich zur 1. stellvertretenden Vorsitzenden der CDU-Fraktion im AGH gewählt worden.
Ich hoffe, ich kann mit meiner Arbeit sowohl im Abgeordnetenhaus als auch im Wahlkreis das Vertrauen rechtfertigen, daß Sie in mich gesetzt haben und in den kommenden Jahren auch diejenigen überzeugen, die mich noch nicht gewählt haben.
Sie können mich bei einer erfolgreichen Arbeit im Wahlkreis unterstützen, indem Sie mich über aktuellen Probleme und Themen im Wahlkreis auf dem laufenden halten. Sie erreichen mich nach wie per mail (cornelia.seibeld@berlin.de) oder unter 030/897 30 89 50. Zusätzlich werde ich in den kommenden Wochen meine regelmäßige Bürgersprechstunde wieder anbieten.
Beste Grüße
Ihre Cornelia Seibeld
Cornelia Seibeld, MdA
(Ortsvorsitzende CDU Lilienthal)
02. Februar 2010
SEIBELD: ERHÖHUNG DES ABGABEALTERS FÜR ALKOHOL AUF 18 JAHRE IST SINNVOLL
Zur aktuellen Forderung des bekannten Kriminologen, Prof. Dr. Christian
Pfeiffer, dass Abgabealter für Alkohol einheitlich auf 18 Jahre zu erhöhen,
erklärt die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion,
Cornelia SEIBELD:
"Die CDU-Fraktion begrüßt diesen Vorstoß von Prof. Dr. Christian Pfeiffer
ausdrücklich. Wir fühlen uns bestärkt in unserer Forderung, die wir bereits
im März 2007 erhoben haben, das Abgabealter für Alkohol einheitlich auf 18
Jahre zu erhöhen.
Damit würde endlich die für den Handel so komplizierte Praxis erleichtert
werden, zwischen Alkopops (erlaubt ab 18 Jahre) und Bier und Wein (erlaubt
ab 16 Jahre) unterscheiden zu müssen. Außerdem sind die unterschiedlichen
Altersgrenzen für den Verkauf von Bier und Wein einerseits und sämtlicher
weiterer Alkoholika andererseits ohnehin willkürlich.
Natürlich sind wir nicht so weltfremd zu glauben, dass damit bereits alle Probleme exzessiven Alkoholkonsums bei Kindern und Jugendlichen gelöst sind. Dazu gehört ein ganzes Bündel von Maßnahmen von der Prävention über Beratung bis hin zu Ordnungsmaßnahmen.
Doch die Erhöhung des Abgabealters kann helfen, dass weniger Alkohol in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangt. Damit dient diese Maßnahme dem Kinder- und Jugendschutz, der Gesundheitsförderung und - angesichts der vielen von Jugendlichen unter Alkoholeinfluss begangenen Straftaten - der Antigewaltarbeit."
02.02.2010 Presseerklärung: Alkoholabgabealter
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