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Sie sind hier: Startseite 20.08.2010 Presseerklärung: Hundebadeverbot

Cornelia Seibeld MdA

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger in Lichterfelde und Lankwitz,

das Abgeordnetenhaus und die BVV haben sich jeweils am 27.10.2011 konstituiert.

Ich bin in den Ausschuß für Verfassungsschutz und den Ausschuß für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz und Geschäftsordnung gewählt worden. Ebenso bin ich nunmehr erneut Beisitzerin im Präsidium des Berliner Abgeordnetenhauses.

Weiterhin bin ich zur 1. stellvertretenden Vorsitzenden der CDU-Fraktion im AGH gewählt worden.

Ich hoffe, ich kann mit meiner Arbeit sowohl im Abgeordnetenhaus als auch im Wahlkreis das Vertrauen rechtfertigen, daß Sie in mich gesetzt haben und in den kommenden Jahren auch diejenigen überzeugen, die mich noch nicht gewählt haben.

Sie können mich bei einer erfolgreichen Arbeit im Wahlkreis unterstützen, indem Sie mich über aktuellen Probleme und Themen im Wahlkreis auf dem laufenden halten. Sie erreichen mich nach wie per mail (cornelia.seibeld@berlin.de) oder unter 030/897 30 89 50. Zusätzlich werde ich in den kommenden Wochen meine regelmäßige Bürgersprechstunde wieder anbieten.

 

 

Beste Grüße
Ihre Cornelia Seibeld
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Cornelia Seibeld, MdA
(Ortsvorsitzende CDU Lilienthal)

SEIBELD: BADEVERBOT FÜR HUNDE VON MAI BIS SEPTEMBER AN ÖFFENTLICHEN BADESTELLEN - HUNDEGESETZ ÄNDERN

Die verbraucherpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Cornelia SEIBELD, erklärt:

„Die neuerlichen Hinweise der Behörden über teilweise gesundheitsschädigende Wasserqualitäten einiger Berliner Seen aufgrund fäkalischer Verunreinigungen müssen endlich konsequent beantwortet werden: Die CDU-Fraktion spricht sich für ein Badeverbot für Hunde in Berliner Badegewässern in der Zeit vom 01. Mai bis einschl. 30. September eines Jahres aus.

Das bestehende Verbot des Badens für Hunde (Berliner Hundegesetz/Hundeverordnung) an von Menschen genutzten Badestellen wird immer häufiger missachtet. Mithin kann die Überwachung des Verbots durch die damit beauftragten Ordnungsämter aufgrund der personellen Unterausstattung nicht geleistet werden. Deshalb kann nur ein uneingeschränktes, dennoch zeitlich befristetes Verbot Abhilfe schaffen.

Gleichzeitig fordern wir den Senat auf, die inakzeptable Personalsituation bei den Ordnungsämtern endlich nachhaltig zu entspannen.

Die CDU-Fraktion wird kurzfristig einen Gesetzänderungsantrag zum Berliner Hundegesetz/Hundeverordnung ins Parlament einbringen.“

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© Cornelia Seibeld 2012, Website von Bernhard Lücke