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Sie sind hier: Startseite 27.08.2010 Presseerklärung: Sicherungsverwahrung

Cornelia Seibeld MdA

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger in Lichterfelde und Lankwitz,

das Abgeordnetenhaus und die BVV haben sich jeweils am 27.10.2011 konstituiert.

Ich bin in den Ausschuß für Verfassungsschutz und den Ausschuß für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz und Geschäftsordnung gewählt worden. Ebenso bin ich nunmehr erneut Beisitzerin im Präsidium des Berliner Abgeordnetenhauses.

Weiterhin bin ich zur 1. stellvertretenden Vorsitzenden der CDU-Fraktion im AGH gewählt worden.

Ich hoffe, ich kann mit meiner Arbeit sowohl im Abgeordnetenhaus als auch im Wahlkreis das Vertrauen rechtfertigen, daß Sie in mich gesetzt haben und in den kommenden Jahren auch diejenigen überzeugen, die mich noch nicht gewählt haben.

Sie können mich bei einer erfolgreichen Arbeit im Wahlkreis unterstützen, indem Sie mich über aktuellen Probleme und Themen im Wahlkreis auf dem laufenden halten. Sie erreichen mich nach wie per mail (cornelia.seibeld@berlin.de) oder unter 030/897 30 89 50. Zusätzlich werde ich in den kommenden Wochen meine regelmäßige Bürgersprechstunde wieder anbieten.

 

 

Beste Grüße
Ihre Cornelia Seibeld
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Cornelia Seibeld, MdA
(Ortsvorsitzende CDU Lilienthal)

Seibeld: Senatorin von der Aue erweist sich als rechtspolitischer Wackeldackel

Zu der Einigung zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung und der Kritik der Senatorin von der Aue hieran erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU und Rechtsexpertin, Cornelia SEIBELD:

"Die CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus begrüßt die Einigung der Bundesministerien über die Neuregelung der Sicherungsunterbringung. Mit der Regelung wird dem berechtigten Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung getragen. Im Vordergrund steht bei der neuen Form der Unterbringung aber die Therapie und Resozialisierung der Verwahrten.

Umso unverständlicher ist die Kritik der Justizsenatorin von der Aue:

Noch am 23. August kritisierte sie, dass die Bundesregierung eine Regelung zur Sicherungsverwahrung verschleppe. Jetzt stößt sich die Senatorin an der gefundenen Einigung zur Neuregelung, weil nach ihrer Auffassung nicht sicher sei, was eigentlich ein psychisch gestörter Gewalttäter ist. Dabei unterschlägt sie, dass dies gesetzlich definiert werden kann, genauso wie schon jetzt gesetzlich geregelt ist, wer als psychisch krank gilt.

Im Hinblick darauf, dass Berlin - und gerade das Justizressort - überhaupt nicht auf die entlassenen Gewalttäter vorbereitet ist, sollte Frau von der Aue keine Haare spalten, sondern das Ergebnis konstruktiv begleiten. Stattdessen hat sie sich als rechtspolitischer Wackeldackel erwiesen.

Die CDU wird beantragen, das Thema Sicherungsunterbringung in der aktuellen Viertelstunde der nächsten Sitzung des Rechtsausschusses am 1. September zu behandeln."

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© Cornelia Seibeld 2012, Website von Bernhard Lücke