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Sie sind hier: Startseite 15.09.2010 Presseerklärung: GASAG-Urteil

Cornelia Seibeld MdA

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger in Lichterfelde und Lankwitz,

das Abgeordnetenhaus und die BVV haben sich jeweils am 27.10.2011 konstituiert.

Ich bin in den Ausschuß für Verfassungsschutz und den Ausschuß für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz und Geschäftsordnung gewählt worden. Ebenso bin ich nunmehr erneut Beisitzerin im Präsidium des Berliner Abgeordnetenhauses.

Weiterhin bin ich zur 1. stellvertretenden Vorsitzenden der CDU-Fraktion im AGH gewählt worden.

Ich hoffe, ich kann mit meiner Arbeit sowohl im Abgeordnetenhaus als auch im Wahlkreis das Vertrauen rechtfertigen, daß Sie in mich gesetzt haben und in den kommenden Jahren auch diejenigen überzeugen, die mich noch nicht gewählt haben.

Sie können mich bei einer erfolgreichen Arbeit im Wahlkreis unterstützen, indem Sie mich über aktuellen Probleme und Themen im Wahlkreis auf dem laufenden halten. Sie erreichen mich nach wie per mail (cornelia.seibeld@berlin.de) oder unter 030/897 30 89 50. Zusätzlich werde ich in den kommenden Wochen meine regelmäßige Bürgersprechstunde wieder anbieten.

 

 

Beste Grüße
Ihre Cornelia Seibeld
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Cornelia Seibeld, MdA
(Ortsvorsitzende CDU Lilienthal)

Seibeld: Urteil gegen GASAG bringt endlich Klarheit- Transparenzgebot bislang nicht erfüllt

Die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Cornelia SEIBELD, erklärt:

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur nicht statthaften Preisbindung des Gaspreises an den Ölpreis schafft endlich Klarheit und schützt Gas-Kunden vor möglicher Preistreiberei. Die Gasag sollte nunmehr mit Kulanz an ihre Kunden herantreten und selbstverständlich zuviel erlangte Einnahmen an die Kunden zurückzahlen.

Außerdem sollte allein aus Gesichtspunkten des Verbraucherschutzes weitest gehend auf eine bereits angekündigte Anhebung des Tarifes verzichtet werden.

Vielmehr sollte die Gasag mit einer Erhöhung der Transparenz im Preisgefüge ihres Unternehmens bei ihren Kunden punkten, nachdem ein weiteres Gerichtsurteil klar pro Offenlegung der Tarife ergangen ist.

Die Gasag hat es selbst in der Hand: Kundenfreundlichkeit zeigen und Kunden behalten, oder Kundenfreundlichkeit ad acta legen und eine ganz neue `Flüchtigkeit´ kennen lernen, nämlich diejenige der Kunden selbst - und zwar zur Konkurrenz.“

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© Cornelia Seibeld 2012, Website von Bernhard Lücke