
Liebe Bürgerinnen und Bürger in Lichterfelde und Lankwitz,
das Abgeordnetenhaus und die BVV haben sich jeweils am 27.10.2011 konstituiert.
Ich bin in den Ausschuß für Verfassungsschutz und den Ausschuß für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz und Geschäftsordnung gewählt worden. Ebenso bin ich nunmehr erneut Beisitzerin im Präsidium des Berliner Abgeordnetenhauses.
Weiterhin bin ich zur 1. stellvertretenden Vorsitzenden der CDU-Fraktion im AGH gewählt worden.
Ich hoffe, ich kann mit meiner Arbeit sowohl im Abgeordnetenhaus als auch im Wahlkreis das Vertrauen rechtfertigen, daß Sie in mich gesetzt haben und in den kommenden Jahren auch diejenigen überzeugen, die mich noch nicht gewählt haben.
Sie können mich bei einer erfolgreichen Arbeit im Wahlkreis unterstützen, indem Sie mich über aktuellen Probleme und Themen im Wahlkreis auf dem laufenden halten. Sie erreichen mich nach wie per mail (cornelia.seibeld@berlin.de) oder unter 030/897 30 89 50. Zusätzlich werde ich in den kommenden Wochen meine regelmäßige Bürgersprechstunde wieder anbieten.
Beste Grüße
Ihre Cornelia Seibeld
Cornelia Seibeld, MdA
(Ortsvorsitzende CDU Lilienthal)
06. Januar 2011
SEIBELD: SICHERUNGSVERWAHRUNG - JUSTIZSENATORIN MAL WIEDER OHNE KONZEPT
Zu der Vorstellung der Ergebnisse der länderübergreifenden Arbeitsgruppe Sicherungsverwahrung erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Cornelia SEIBELD:"Die Justizsenatorin von der Aue und ihr brandenburgischer Kollege Dr. Schöneburg haben heute Eckpunkte für den Vollzug der Sicherungsverwahrung vorgestellt, mit denen sie das Rad noch einmal neu zu erfinden versuchen. Kern der vorgestellten Eckpunkte ist ein verstärktes therapeutisches Angebot während der Strafhaft. Allerdings gibt es solche Therapieangebote längst - nur nicht in dem erforderlichen Umfang. Für dieses Problem bieten auch die neu vorgestellten Eckpunkte keine Lösung.
Umso unverständlicher ist die Kritik der Justizsenatorin an dem Gesetz zur Sicherungsunterbringung mit der dort vorgesehenen Therapieunterbringung. Das Gesetz der Bundesregierung bietet einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Schutzbedürfnis der Bevölkerung und dem Therapiebedürfnis des Sicherungsverwahrten. Die Sicherungsuntergebrachten erhalten die notwendige Behandlung und werden resozialisiert. Insofern ist nicht nachvollziehbar, dass die Senatorin jüngst in einem Interview vor einem unmenschlichen Strafvollzug durch das neue Gesetz gewarnt hat. Als zuständige Senatorin kann Frau von der Aue unmittelbar beeinflussen, dass die Sicherungsunterbringung in Berlin menschlich ausgestaltet wird. Für die Ausführung sind nämlich die Länder zuständig."
05.01.2011 Presseerklärung: Sicherungsverwahrung - Justizsenatorin...
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