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Cornelia Seibeld MdA

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger in Lichterfelde und Lankwitz,

das Abgeordnetenhaus und die BVV haben sich jeweils am 27.10.2011 konstituiert.

Ich bin in den Ausschuß für Verfassungsschutz und den Ausschuß für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz und Geschäftsordnung gewählt worden. Ebenso bin ich nunmehr erneut Beisitzerin im Präsidium des Berliner Abgeordnetenhauses.

Weiterhin bin ich zur 1. stellvertretenden Vorsitzenden der CDU-Fraktion im AGH gewählt worden.

Ich hoffe, ich kann mit meiner Arbeit sowohl im Abgeordnetenhaus als auch im Wahlkreis das Vertrauen rechtfertigen, daß Sie in mich gesetzt haben und in den kommenden Jahren auch diejenigen überzeugen, die mich noch nicht gewählt haben.

Sie können mich bei einer erfolgreichen Arbeit im Wahlkreis unterstützen, indem Sie mich über aktuellen Probleme und Themen im Wahlkreis auf dem laufenden halten. Sie erreichen mich nach wie per mail (cornelia.seibeld@berlin.de) oder unter 030/897 30 89 50. Zusätzlich werde ich in den kommenden Wochen meine regelmäßige Bürgersprechstunde wieder anbieten.

 

 

Beste Grüße
Ihre Cornelia Seibeld
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Cornelia Seibeld, MdA
(Ortsvorsitzende CDU Lilienthal)

01.03.2011 Presseerklärung: Geschlechtsneutrale Versicherungstarife Akt von Vernunft- Tarifangleichung verbraucherfreundlich gestalten

Die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Cornelia SEIBELD, erklärt zum Urteil des EuGH:

„Wir begrüßen das Urteil des EuGH zur Geschlechterneutralität bei Versicherungstarifen als Akt der Vernunft. Die bisherige unterschiedliche Tarifgestaltung bei Männern und Frauen hinsichtlich individueller Bezugsgrößen („Risikofaktor Geschlecht“) ist in keiner Weise zeitgemäß, und insgesamt auch nicht wirklich begründbar. Der EuGH hat sie sogar als unzulässige Diskriminierung bezeichnet.

Warum bspw. eine Frau nur deshalb weniger Versicherungsbeiträge zur KfZ-Haftpflicht entrichten soll, weil Frauen statistisch weniger Unfälle verursachen, ist nicht haltbar. Hier ist die Bezugsgröße zu wenig individuell, wie diese ansonsten bei jedem Versicherungsabschluss geprüft und bewertet werden. Denn jeder Hausbesitzer wird in der Regel individuell auf einen notwendigen Versicherungsschutz – unter Einbeziehung aller Umweltfaktoren (geografische Lage, individuelle Risikofaktoren) – hin geprüft und dementsprechend tariflich klassifiziert.

Die Neugestaltung der Tarife muss nun bis Ende nächsten Jahres für alle Neuverträge erfolgen. Dies bedeutet aber mitnichten eine generelle Tarifanhebung, eher eine mittlere Anpassung der Versicherungslasten insgesamt.

Die Verbraucherschutzzentralen verweisen zurecht auf die Möglichkeit von Einheitstarifen, die sowohl Frauen als auch Männer versicherungsrechtlich gleichbehandeln, ohne automatisch einen Preisanstieg bei den Tarifen herbeizuführen.“

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© Cornelia Seibeld 2012, Website von Bernhard Lücke