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Sie sind hier: Startseite 17.04.2011 Presseerklärung: Straßenausbaubeitragsgesetz

Cornelia Seibeld MdA

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger in Lichterfelde und Lankwitz,

das Abgeordnetenhaus und die BVV haben sich jeweils am 27.10.2011 konstituiert.

Ich bin in den Ausschuß für Verfassungsschutz und den Ausschuß für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz und Geschäftsordnung gewählt worden. Ebenso bin ich nunmehr erneut Beisitzerin im Präsidium des Berliner Abgeordnetenhauses.

Weiterhin bin ich zur 1. stellvertretenden Vorsitzenden der CDU-Fraktion im AGH gewählt worden.

Ich hoffe, ich kann mit meiner Arbeit sowohl im Abgeordnetenhaus als auch im Wahlkreis das Vertrauen rechtfertigen, daß Sie in mich gesetzt haben und in den kommenden Jahren auch diejenigen überzeugen, die mich noch nicht gewählt haben.

Sie können mich bei einer erfolgreichen Arbeit im Wahlkreis unterstützen, indem Sie mich über aktuellen Probleme und Themen im Wahlkreis auf dem laufenden halten. Sie erreichen mich nach wie per mail (cornelia.seibeld@berlin.de) oder unter 030/897 30 89 50. Zusätzlich werde ich in den kommenden Wochen meine regelmäßige Bürgersprechstunde wieder anbieten.

 

 

Beste Grüße
Ihre Cornelia Seibeld
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Cornelia Seibeld, MdA
(Ortsvorsitzende CDU Lilienthal)

SEIBELD/CZAJA: BEITRAGSPFLICHTIGER STRASSENAUSBAU IN BERLIN NIMMT DRASTISCH ZU - VERLUSTE FÜR DAS LAND STEIGEN WEITER

Die stellvertretenden Vorsitzenden der CDU-Fraktion, Cornelia SEIBELD und Mario CZAJA, erklären:

"Fünf Jahre nach der Einführung des Straßenausbaubeitragsgesetzes (StrABG) finden in mittlerweile über 200 Straßen in Berlin beitragspflichtige Ausbaumaßnahmen statt. In allen Berliner Bezirken werden Anwohner für Straßenbaumaßnahmen zur Kasse gebeten. Die Anzahl der kostenpflichtigen Maßnahmen ist im letzten Jahr um über 60 Prozent gestiegen. Dies geht aus den Antworten des Senats auf die regelmäßig zu Jahresbeginn gestellten Kleinen Antragen der CDU-Fraktion zu den Auswirkungen des StrABG hervor (Drs. 16/14036 und 16/15237).

In 17 Straßen wurden die Bauarbeiten nach StrABG endgültig abgeschlossen (12 Maßnahmen bis 2009). In 11 Straßen wurden mittlerweile Einnahmen nach dem Gesetz erzielt (10 Straßen bis 2009). In 6 Straßen sind derzeit Klagen bzw. Gerichtsverfahren von Seiten der Anwohner anhängig (3 Straßen bis 2009). Klagen können erst nach der rechtsgültigen Endabrechnung samt Anwohnerbescheid eingereicht werden. Nach Senatsangaben werden damit über 50 Prozent der Bescheide von Seiten der Betroffenen angefochten. Die Personal- und Sachausgaben für das StrABG sind von knapp 800.000 Euro im Jahr 2007 auf inzwischen über 1,3 Mio. Euro pro Jahr gestiegen. Die Kosten für die Pflege und Beschaffung der nötigen Software sowie Schulung der Mitarbeiter haben sich auf über 90.000 Euro pro Jahr mehr als verdoppelt. Seit Einführung des StrABG sind inzwischen Personal- und Sachkosten von weit über 5 Millionen Euro angefallen. Die gesamten Einnahmen liegen hingegen im niedrigen sechsstelligen Bereich.

Die neuesten Zahlen aus der Senatsverwaltungen belegen erneut die Argumente der CDU-Fraktion gegen das unsinnige StrABG. Die Bürokratiekosten zur Umsetzung des Gesetzes steigen. Die Einnahmen stehen in keinem Verhältnis zum Verwaltungsaufwand. Eigentum wird einseitig belastet. Arbeitsplätze insbesondere im Mittelstand werden gefährdet. Investitionen durch anhängige Klagen behindert. Die CDU-Fraktion fordert deshalb die sofortige Aufhebung des Gesetzes (Drs. 16/4008). Das Vertrösten auf die nächste Legislaturperiode - wie es Linke und FDP wollen - ist den Anwohner in den über betroffenen 200 Straßen nicht länger zuzumuten."

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© Cornelia Seibeld 2012, Website von Bernhard Lücke