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Sie sind hier: Startseite 25.08.2011 Presseerklärung: Weddinger Doppelmord

Cornelia Seibeld MdA

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger in Lichterfelde und Lankwitz,

das Abgeordnetenhaus und die BVV haben sich jeweils am 27.10.2011 konstituiert.

Ich bin in den Ausschuß für Verfassungsschutz und den Ausschuß für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz und Geschäftsordnung gewählt worden. Ebenso bin ich nunmehr erneut Beisitzerin im Präsidium des Berliner Abgeordnetenhauses.

Weiterhin bin ich zur 1. stellvertretenden Vorsitzenden der CDU-Fraktion im AGH gewählt worden.

Ich hoffe, ich kann mit meiner Arbeit sowohl im Abgeordnetenhaus als auch im Wahlkreis das Vertrauen rechtfertigen, daß Sie in mich gesetzt haben und in den kommenden Jahren auch diejenigen überzeugen, die mich noch nicht gewählt haben.

Sie können mich bei einer erfolgreichen Arbeit im Wahlkreis unterstützen, indem Sie mich über aktuellen Probleme und Themen im Wahlkreis auf dem laufenden halten. Sie erreichen mich nach wie per mail (cornelia.seibeld@berlin.de) oder unter 030/897 30 89 50. Zusätzlich werde ich in den kommenden Wochen meine regelmäßige Bürgersprechstunde wieder anbieten.

 

 

Beste Grüße
Ihre Cornelia Seibeld
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Cornelia Seibeld, MdA
(Ortsvorsitzende CDU Lilienthal)

SEIBELD: DOPPELMORD VON WEDDING IST AUCH FOLGE DES VERSAGENS DER JUSTIZVERWALTUNG

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Cornelia SEIBELD, erklärt:

"Der Fall des Doppelmordes von Wedding entwickelt sich mehr und mehr zu einem Fall von der Aue. Die Justizsenatorin sah sich in der gestrigen Sitzung des Rechtsausschusses außerstande, das Versagen ihres Justizapparates hinreichend zu erklären.

Auf Anfrage musste sie einräumen, dass gegen Y., einem gerichtsbekannten Gewalttäter, eine Bewährungsverurteilung vorlag, sodass die schon 2010 von Y. gegenüber seiner Ex-Frau begangenen Straftaten bei rechtzeitiger Aburteilung zu einem Widerruf der Bewährung hätten führen können. Unter Umständen hätte so verhindert werden können, dass Y. seine Schwiegermutter und seine Schwägerin tötet.

Frau von der Aue konnte nicht hinreichend erklären, warum die Staatsanwaltschaft Y. die ganze Zeit hindurch in zwei unterschiedlichen Verfahren führte, und warum der vom Gericht beauftragte Dolmetscher auch nach fünf Monaten immer noch nicht die gegen Y. vorliegende Anklageschrift - ein Dokument von gerade einmal 2-3 Seiten - übersetzt hatte. Offenbar fehlte in der Staatsanwaltschaft das Personal, um eine zeitgerechte Übersetzung des Dokuments zu überwachen.

Erschrecken muss an diesem Vorfall die offensichtliche Kapitulation des Rechtsstaates gegenüber Gewaltverbrechern - zum Nachteil der späteren Opfer. Auf die Spitze brachte es der SPD-Abgeordnete Kleineidam, der die Schuld ausschließlich bei der Behörde suchte und den unterbliebenen Schutz der Ex-Frau des Y. mit der lapidaren Bemerkung, dies sei in einer Behörde nun einmal so, und man könne entschlossene Täter ohnehin nicht abhalten, zu erklären versuchte.

Der Fall Y. ist ein weiterer Beleg dafür, dass die Verfahrensdauer bei den Gerichten dringend reduziert werden muss. Rot-Rot hat neben der Polizei und Feuerwehr auch die Justiz kaputtgespart. Hiervon sind nicht nur die Richter betroffen, sondern auch die Staatsanwaltschaft, die Amtsanwaltschaft und die sogenannten Folgedienste, die u. a. für die Aktenverwaltung zuständig sind.

Es bleibt dringendste Aufgabe der Justizverwaltung, die Verfahrensdauer zu reduzieren."

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© Cornelia Seibeld 2012, Website von Bernhard Lücke