Das Abgeordnetenhaus – Parlament der Berlinerinnen und Berliner

Das Berliner Landesparlament hat vier zentrale Aufgaben: die Gesetzgebung für das Land, die Wahl der Regierenden Bürgermeisterin oder des Regierenden Bürgermeisters, die Beratung und Verabschiedung eines Haushaltes und die Kontrolle der Regierung, also des Senats. Diese drei Funktionen bilden das Fundament unserer parlamentarischen Demokratie in Berlin.
Die Hauptaufgabe ist die Gesetzgebung. Angeregt durch die Regierung, durch Fraktionen oder durch Volksinitiativen beraten die Abgeordneten, wo neue Gesetze nötig sind oder bestehende geändert, ersetzt oder aufgehoben werden müssen. Eine besondere Rolle spielt dabei das Haushaltsgesetz: Hier wird für ein oder zwei Jahre festgelegt, wofür die vor allem aus Steuereinnahmen stammenden Mittel des Landes eingesetzt werden.
Als zweite Aufgabe wählt das Parlament die Regierende Bürgermeisterin oder den Regierenden Bürgermeister. Sie oder er ernennt anschließend die Senatorinnen und Senatoren und bildet gemeinsam mit ihnen den Senat. Die dritte große Aufgabe ist die Kontrolle dieser Regierung: Mit Fragen und Berichtsanforderungen prüft das Parlament, ob sich der Senat an das hält, was zuvor beschlossen wurde.
Handlungsfähig wird das gewählte Parlament erst mit seiner Konstituierung, der förmlichen Gründungssitzung nach der Wahl. Eröffnet wird sie von der Alterspräsidentin oder dem Alterspräsidenten; anschließend wird die Präsidentin oder der Präsident gewählt. Sie oder er vertritt das Abgeordnetenhaus nach außen, beruft die Plenarsitzungen ein, leitet sie im Wechsel mit der Vizepräsidentin und dem Vizepräsidenten und ist zugleich Dienstvorgesetzte bzw. Dienstvorgesetzter der Parlamentsverwaltung.
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